Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeines
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen CreativeGroup und seinen Kunden geschlossene Verträge.
- Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen.
- Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch CreativeGroup.
- E-Mails gelten als schriftlich.
Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt entweder, durch explizite Vertragsunterzeichnung beider Vertragspartner oder bei Online-Bestellungen mit der Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost durch CreativeGroup zustande.
- Elektronische Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift von Seiten CreativeGroup gültig. Internet-Bestellungen (durch E-Mail oder Formularbestellung) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe (Reinzeichnungen, Präsentationen, Konzepte, Motivideen, Entwurfsvorschläge etc.) von CreativeGroup unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CreativeGroup weder im Original, noch durch Reproduktion verändert, genutzt werden.
- Entwürfe dürfen nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses beinhaltet die einmalige Nutzung der Designarbeit zu dem angegebenen Zweck, Auflage, Raum, Veröffentlichung und Medium. Sollte der Umfang nicht eindeutig geklärt worden sein, ergibt er sich aus den Umständen der Auftragserteilung.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
- Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen über.
- Bei Verstoß gegen die Urheber- und Nutzungsrechte von CreativeGroup, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Prozent der Vergütung als vereinbart. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt zur Berechnung der SDSt/AGD Tarifvertrag für Design-Leistungen. Davon unberührt bleibt das Recht von CreativeGroup einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
- Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt CreativeGroup berechtigt die Werke uneingeschränkt im Rahmen der Eigenwerbung als Referenzen zu verwenden.
- Der CreativeGroup ist berechtigt, seinen Namenszug oder Logo auf den Werbemitteln dezent und nach Abstimmung mit dem Kunden über die Form vorzunehmen. Soll auf die Namensnennung verzichtet werden, ist dies gesondert zu vergüten.
- An Entwurfsvorschlägen werden grundsätzlich keine Nutzungsrechte eingeräumt. Nach Auswahl der Endversion sind vom Kunden Entwurfsvorschläge unverzüglich unbrauchbar zu machen. Bei Verstoß gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der Vergütung als vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht von CreativeGroup, einen weitergehenden Schadengeltend zu machen.
Leistungen
- Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von CreativeGroup schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftraggeber auf die höheren Kosten hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn nicht binnen drei Werktagen nach Eingang schriftlich widersprochen und gleichzeitig zur kostengünstigeren Alternativen aufgefordert wird.
Honorar
- Der Endentwurf bildet zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
- Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung nach geleisteten Umfang zu zahlen.
- Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von CreativeGroup hohe Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlung zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
- Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der in Auftrag gegebene Design-Entwurf vom Auftraggeber nicht veröffentlicht oder realisiert wird.
Zahlung
- Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
- Wird die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht beglichen, kommt der Schuldner, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, ab dem ersten Tag nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Im Verzugsfall ist CreativeGroup berechtigt, 8% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
- Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen ist CreativeGroup berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Verrechnung oder Herabsetzung der Vergütung ist ausgeschlossen.
Herausgabe von Daten
- CreativeGroup ist nicht verpflichtet Original-Dateien herauszugeben (z.B. Photoshop *.psd, InDesign *.indd, Illustrator *.ai). Sollen dennoch Original-Dateien und die dazugehörigen Daten mitgeliefert werden ist dies gesondert zu vergüten.
- CreativeGroup ist nach Fertigstellung nicht zur Archivierung von Entwürfen, Originaldateien oder Ähnlichem verpflichtet.
Lieferung
- Feste Liefertermine bedürfen der Vereinbarung.
- Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme gerechnet.
- Werden nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags verlangt, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
- CreativeGroup bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er CreativeGroup eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens.
- Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CreativeGroup.
- Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen eine vorherige übergabe alle erforderlichen Materialien zur Umsetzung des Projektes voraus.
- Von CreativeGroup nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder verzögern (z.B. Höhere Gewalt, Strom- oder Netzwerkausfall), befreien CreativeGroup für die Zeit ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
- Sofern CreativeGroup die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Allerdings besteht die Möglichkeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die bis Dato erbrachten Leistungen von CreativeGroup müssten dennoch vom Auftraggeber geleistet werden.
Freigabe – Gewährleistung
- Die Abnahme erfolgt vorbehaltlos und ist schriftlich durch einen Freigabevermerk mitzuteilen.
- Die Werke gelten ebenfalls als vorbehaltlos abgenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen wird.
- Lässt der gewünschte Liefertermin des Kunden den Freigabezeitraum von 3 Werktagen nicht zu, ist dieser entsprechend kürzer.
- Fehlen der Lieferung zugesicherte Eigenschaften, so bessert CreativeGroup, sofern wir diese Mängel zu vertreten haben, kostenfrei nach.
Haftung
- CreativeGroup haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand und wird auf maximal die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Insbesondere sind Mängelfolgeschäden, ersparte Aufwendungen oder entgangener Gewinn von der Haftung ausgeschlossen.
- Schadenansprüche und Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung beschränkt und nicht auf Dritte übertragbar.
- Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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CreativeGrouphaftet nicht für:
- Die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit seiner Werke, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
- die Neuartigkeit, der Realisierbarkeit oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Werke.
- die Verwechselungsgefahr mit anderen Werken
- die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehen Nutzung.
- die Inhalte und Rechte Dritter gegenüber der ihm zur Verfügung gestellten Materialien wie z.B. Fotos, Texte, Musik etc. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die beauftragte Veröffentlichung bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung bereitgestellten Daten. Der Auftraggeber versichert, dass er an den Materialien die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt (Urheber, GEMA etc.) und ihm die ggf. erforderlichen Einverständnisse der abgebildeten Personen vorliegen. Sollten die Materialien dennoch nicht frei von Rechten Dritter sein, wird CreativeGroup von allen Ersatzansprüchen Dritter freigestellt.
- Produktionsfehler durch Dritte. Insbesondere bei Druckaufträgen.
- Allerdings ist CreativeGroup verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
- Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Die Beweislastumkehr gemäß § 294 BGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen eines Mangels im übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken die online gestellt werden, zu verhindern.
Mitteilungen (E-Mail-Verkehr)
- Soweit sich die Vertragspartner per elektronische Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
- Es muss mindestens die E-Mail-Adresse des Absenders, der Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) und gegebenenfalls der Name des Autors mit gespeichert werden.
- Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.
- Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt als vom anderen Partner stammender Beweis.
Kündigung
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden in anderen als den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur mit Zustimmung von CreativeGroup möglich.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware bzw. Dienstleistung nicht oder nur teilweise an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges oder des Rücktritts ist CreativeGroup berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Als Schadenersatz kann CreativeGroup mindestens 50% des zugrunde liegenden Auftragswertes verlangen.
- CreativeGroup ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Im Fall des Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch für erbrachte Handlungen zur Vorbereitung und/oder Lieferungen die vom Kunden noch nicht übernommen wurden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte.
Schlussbestimmungen
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige Bestimmung wird durch eine solche wirksame ersetzt, die ihr inhaltlich am nächsten kommt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn
